Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt¹ und dem Patienten¹. 
(2)   Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte. 
(3)   Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise. 

§2 Rechtsverhältnis 
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung. 

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1)   Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes. 
(2)   Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf
Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden. 
(3)   Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden. 
(4)   Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. 

 §4 Ausfallhonorar 
(1)  Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten. 
(2)  Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann,  hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.  
(3)  Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von € 100,- pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. 
(4)  Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.  
(5)  Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden
entstanden ist. 

§ 5 Zahlungsregelungen 
(1)  Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten,
informiert. 
(2) Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100 %  der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen. 
(3)  Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4)  Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 2,50 als Bearbeitungsgebühr berechnet. 

§ 6 Abtretungsverbot 
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung 
(1)  Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben und an Fahrzeugen des Patienten, die auf dem Grundstück der Praxis abgestellt werden, haftet  der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen. 
(2)  Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen. 

§ 8 Verbraucherstreitbeilegung
Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§ 36, 37 VSBG informieren wir unsere Patienten darüber, dass unsere Praxis nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. 
Bei Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis besteht die Möglichkeit, eine außergerichtliche Klärung vor der Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung durchzuführen. Die Gutachterkommission ist bei der für uns zuständigen Bezirkszahnärztekammer eingerichtet. Nähere Informationen zur Gutachterkommission finden Sie unter: 
http://www.lzk-bw.de/patienten/gutachten/gutachterkommission-fuer-fragen-zahnaerztlicherhaftung/

§ 9 Inkassodienstleister und Bonitätsprüfungen

(1) Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen durch unsere Seite
Die Rechnungsstellung haben wir auf Grund der teilweise schlechten Zahlungsmoral außer Haus geben müssen.  Wir arbeiten mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum oder anderen Unternehmen zusammen. Wenn Sie sich in unserer Praxis betreuen lassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Forderungen an einen Inkassodienstleister abgetreten werden. Sie erklären Sich weiterhin damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten - soweit notwendig - zu Abrechnungszwecken oder ggf. zur Durchsetzung von Honorarforderungen (auch in elektronischer Form) übertragen, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

(2) Bonitätsprüfungen
Im Zusammenhang mit Absatz (2) können auch Bonitätsprüfungen stattfinden. Dabei wird geprüft, ob eine realistische Chance besteht, dass unsere Kosten, die durch Ihre Behandlung entstehen durch Sie beglichen werden können. Wenn Sie sich bei uns behandeln lassen möchten erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bonitätsprüfungen stattfinden dürfen. Bei Behandlungen, die vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, oder bei Schmerzfällen  findet keine Bonitätsprüfung statt.

§ 10 Sonstige Regelungen

(1) Behandlung von Kindern bzw. von Personen, die selbst in eine Behandlung nicht einwilligen können. Als Begleitperson sind Sie dafür verantwortlich, sämtliche Rechte hinsichtlich einer rechtswirksamen Einwilligung in die Behandlung ausüben zu dürfen. Normalerweise müssen Sie die Erlaubnis Ihres Partners besitzen, um in eine Behandlung Ihrer Kinder
einwilligen zu können. Privat zu leistende Honorare werden im Zweifelsfall von derjenigen Person erhoben, welche die Einwilligung in die Behandlung gegeben hat. Kinder ab dem 14. Lebensjahr dürfen in kleinere Eingriffe selbst einwilligen. Sie dürfen in unserer Praxis auch privat zu begleichende Behandlungskosten von bis zu 120,- € verursachen. Sie sind ggf. dafür verantwortlich, uns darauf hinzuweisen, dass Sie das nicht möchten.

(2) Schlechte Deutschkenntnisse
Bitte bringen Sie bei schlechten Deutschkenntnissen einen Dolmetscher mit. Für das Restrisiko, dass Sie trotz aller Bemühungen unsererseits etwas nicht verstanden haben, lehnen wir jede Verantwortung ab. 

(3) Auszüge aus Ihrer Krankenakte
Bei Auszügen aus Ihrer Krankenakte wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt mindestens 10,- Euro.  Benötigen Sie ein Röntgenbild zur persönlichen Verwendung, so können Sie eine Kopie erhalten. Bitte bringen Sie einen Stick o. ä. mit.

(4) Aufwendiger Schriftverkehr
Aufwändiger Schriftverkehr kann kostenpflichtig sein. Es liegt in Ihrer Verantwortung vor einem entsprechenden Auftrag einen Kostenvoranschlag einzuholen.

(5) Erstattungsstreitigkeiten mit privaten Versicherungsunternehmen
Wir sind nicht der Vertragspartner Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie erklären sich dafür verantwortlich, vor einer Behandlung die Kostendeckung prüfen zu lassen. Wir lehnen es ab, auf die Begleichung unserer Honorare zu warten, bis Sie Ihre Versicherungsleistung von Ihrer privaten Krankenkasse erhalten haben. Nach Erbringung unserer Leistung
sind Sie grundsätzlich vorbehaltlos, persönlich sowie zeitnah (d. h. innerhalb von 14 Tagen) zahlungspflichtig.

(6) Krankengeschichte
Sie sind dafür verantwortlich, uns Änderungen an Ihrem Gesundheitszustand rechtzeitig vor einer Behandlung anzuzeigen. Sie tragen die Haftung für den Fall, dass durch Nicht-Anzeige eines in Ihrer Person vorhandenen Umstandes (z. B. eine Infektionserkrankung)  ein Mitglied unserer Praxis oder eine dritte Person zu Schaden kommt.

(7) Weitere Regelungen und Hinweise
finden Sie in unserer Praxismappe, die bei uns ausliegt und die Sie gerne einsehen können. Wir bitten um Beachtung.

§ 11 Datenschutz
Sie erklären Ihr Einverständnis, dass Ihre persönlichen Daten - soweit notwendig - zur Bearbeitung Ihres Falles (auch in elektronischer Form)  an mit uns verbundene Unternehmen (z. B. Zahntechniker oder andere Ärzte) übertragen, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Wenn Sie sich bei uns behandeln lassen möchten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Email-Verkehr derzeit nicht verschlüsselt wird. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden bei uns in Papierform, als Röntgenbilder oder in Form von sonstigen Behandlungsunterlagen erfasst, können aber auch elektronisch gespeichert, abgerufen oder verarbeitet werden. Wir werden auch an der geplanten Telematik-Infrastruktur in Deutschland teilnehmen, sobald diese bundesweit eingeführt ist.

§ 12 Schlussbestimmungen 
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Bei Unterschieden zwischen von uns Ihnen gegenüber bekannt gemachten Bedingungen haben normalerweise diese Bedingungen Vorrang bzw. Gültigkeit, die Sie direkt vor Ort in unserer Praxis erhalten, weil unsere Webseiten evtl. nicht zeitnah genug aktualisiert werden können.

§ 13 Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert jedoch, dass wir Sie auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

Daher folgender Hinweis:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

¹ Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch die weibliche Bezeichnungsform.